Aus: Ausgabe vom 18.02.2009, Seite 5 / Inland
Gericht stärkt Unfallschutz
Kassel. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat den Schutz
kranker Menschen in der gesetzlichen Unfallversicherung
gestärkt. Nach einem am Dienstag verkündeten Urteil
reicht allein der Verdacht, eine Vorerkrankung könne einen
Unfall mitverursacht haben, nicht aus, um Leistungen aus den
gesetzlichen Unfallkassen abzulehnen. Im entschiedenen Fall war ein
ehrenamtlicher Rettungssanitäter bei einem Einsatz auf einem
nassen Gullydeckel gestürzt. Die Unfallkasse
Baden-Württemberg lehnte Leistungen mit dem Hinweis ab, der
Mann habe schon früher mehrfach epileptische Anfälle
gehabt. Daher sei es recht wahrscheinlich, daß ein solcher
Krampfanfall auch für den Sturz mitverantwortlich sei. Das BSG
wies diese Argumentation zurück. Zwar sei ein Unfall nicht
versichert, wenn er auf »innere Ursachen«
zurückgehe. Dies müsse aber konkret nachgewiesen
sein.
(AFP/jW)
(AFP/jW)
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