Aus: Ausgabe vom 19.02.2009, Seite 5 / Inland
Gericht hebt Wahltermin auf
Münster/Düsseldorf. Der nordrhein-westfälische
Verfassungsgerichtshof hat die Zusammenlegung der Kommunalwahl mit
der Europawahl im bevölkerungsreichsten Bundesland für
nichtig erklärt. Ein entsprechendes Gesetz der Landesregierung
sei mit demokratischen Grundsätzen unvereinbar, urteilten die
Richter am Mittwoch in Münster. Der Zeitraum zwischen dem
bislang vorgesehenen Kommunalwahltermin am 7. Juni und der
Konstituierung der dabei gewählten Gremien sei zu groß.
Das Gericht gab damit einer Klage von SPD und Grünen statt.
Die Amtsperiode der in diesem Jahr neu zu wählenden
Kommunalvertretungen beginnt am 21. Oktober.
(AFP/jW)
(AFP/jW)
Mehr aus: Inland
-
»Eine politisch motivierte Auseinandersetzung«
vom 19.02.2009 -
Aufstandsbekämpfung wird elektrifiziert
vom 19.02.2009 -
Ackern bis zum Umfallen
vom 19.02.2009 -
Kameras mit Müllsäcken verhüllt
vom 19.02.2009 -
Proteste gegen Abwälzen der Krisenlast
vom 19.02.2009 -
Konflikte auch bei Daimler
vom 19.02.2009 -
»Schlagseite hin zu noch mehr Zentralisierung«
vom 19.02.2009 -
Polizeieinsatz gegen Flughafengegner
vom 19.02.2009