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Aus: Ausgabe vom 20.02.2009, Seite 2 / Ausland

Menschenrechtsgericht rügt britisches Gesetz

Strasbourg. Der jordanische Prediger Abu Katada und zehn andere mutmaßliche Unterstützer des Al-Qaida-Netzwerks haben vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einen Sieg errungen. Die Strasbourger Richter rügten am Donnerstag die Inhaftierung der Männer aufgrund eines britischen Antiterrorgesetzes vom Dezember 2001 als rechtswidrig und diskriminierend. Zugleich wiesen sie London an, Katada 2800 Euro Entschädigung zu zahlen. Die zehn anderen Kläger sollen jeweils zwischen 1700 und 3900 Euro erhalten. Dem Gesetz zufolge können Ausländer im Gegensatz zu britischen Terrorverdächtigten ohne Gerichtsbeschluß in Haft genommen werden.

(AFP/jW)