Aus: Ausgabe vom 21.02.2009, Seite 2 / Inland
Entweder »Hartz IV« oder Abwrackprämie
Berlin. Arbeitslosengeld-II-Bezieher können nicht von der
staatlichen Abwrackprämie für Altautos profitieren. Der
Betrag von 2500 Euro wird auf ihre Grundsicherung angerechnet, wie
nach einer Vorabmeldung der Lausitzer Rundschau vom Freitag aus
einer Stellungnahme der Bundesregierung zu einer Anfrage der
Linksfraktion hervorgeht. Demnach handelt es sich bei der
staatlichen Prämie um eine »Einnahme in
Geldeswert«. Nach Angaben der Linksfraktion haben
Hartz-IV-Empfänger Anspruch auf ein Schonvermögen von bis
zu 9000 Euro.
(AFP/jW)
(AFP/jW)
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