Aus: Ausgabe vom 27.02.2009, Seite 4 / Inland
Gericht bestätigt Sportwettenmonopol
Mannheim. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH)
in Mannheim hat das staatliche Sportwettenmonopol bestätigt.
Wie der VGH am Donnerstag mitteilte, lehnten die Richter den Antrag
des Inhabers eines privaten Wettbüros ab, ihm vorläufigen
Rechtsschutz zu gewähren. Das Regierungspräsidium
Karlsruhe hatte dem Mann zuvor die Vermittlung und Veranstaltung
von Sportwetten untersagt.
Zur Begründung führte der VGH aus, es sei nach EU-Recht den Einzelstaaten überlassen, ein Schutzniveau zu bestimmen, um Gefährdungen der Verbraucher durch Glücksspiele abzuwehren. Dabei stehe es den Staaten frei, ein Glücksspielmonopol zu begründen. Mit diesem Monopol könne ein wirksamerer Schutz erreicht werden als bei einer Konzessionsvergabe an private Betreiber, hieß es weiter. (ddp/jW)
Zur Begründung führte der VGH aus, es sei nach EU-Recht den Einzelstaaten überlassen, ein Schutzniveau zu bestimmen, um Gefährdungen der Verbraucher durch Glücksspiele abzuwehren. Dabei stehe es den Staaten frei, ein Glücksspielmonopol zu begründen. Mit diesem Monopol könne ein wirksamerer Schutz erreicht werden als bei einer Konzessionsvergabe an private Betreiber, hieß es weiter. (ddp/jW)
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