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Aus: Ausgabe vom 03.03.2009, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft

Preis für Betriebsräte

Bonn. Öffentliche Anerkennung für Betriebsräte ist eher eine Seltenheit. Statt dessen ist die Arbeit der betrieblichen Interessenvertreter den Arbeitgebern oftmals ein Dorn im Auge. Von Beschäftigten wird sie vielfach als selbstverständliche Dienstleistung wahrgenommen. Hier will der von der Zeitschrift Arbeitsrecht im Betrieb erstmals ausgerichtete »Deutscher Betriebsrätepreis« ein Zeichen setzen. Ausgezeichnet werden konkrete Projekte aus den Jahren 2007 bis 2009. Bewerben können sich sowohl einzelne Betriebsratsmitglieder als auch ganze Gremien und betriebsübergreifende Kooperationen. Kriterien für die Bewertung ist unter anderem die Übertragbarkeit der Projekte sowie deren Auswirkungen auf den betrieblichen Alltag.

Der Preis soll Beschäftigtenvertreter motivieren und »der Betriebsratsarbeit im Allgemeinen eine stärkere öffentliche Wahrnehmung und Anerkennung verschaffen«. Er ist nicht mit einem Geldbetrag dotiert. Im Vordergrund stehen die offizielle Ehrung beim »Bonner Betriebsrätetag« und die ausführliche öffentliche Präsentation der Projekte. Bewerbungen bis zum 30. April unter: www.DeutscherBetriebsraete-Preis.de (jW)

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