Aus: Ausgabe vom 03.03.2009, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft
Preis für Betriebsräte
Bonn. Öffentliche Anerkennung für Betriebsräte ist
eher eine Seltenheit. Statt dessen ist die Arbeit der betrieblichen
Interessenvertreter den Arbeitgebern oftmals ein Dorn im Auge. Von
Beschäftigten wird sie vielfach als selbstverständliche
Dienstleistung wahrgenommen. Hier will der von der Zeitschrift
Arbeitsrecht im Betrieb erstmals ausgerichtete »Deutscher
Betriebsrätepreis« ein Zeichen setzen. Ausgezeichnet
werden konkrete Projekte aus den Jahren 2007 bis 2009. Bewerben
können sich sowohl einzelne Betriebsratsmitglieder als auch
ganze Gremien und betriebsübergreifende Kooperationen.
Kriterien für die Bewertung ist unter anderem die
Übertragbarkeit der Projekte sowie deren Auswirkungen auf den
betrieblichen Alltag.
Der Preis soll Beschäftigtenvertreter motivieren und »der Betriebsratsarbeit im Allgemeinen eine stärkere öffentliche Wahrnehmung und Anerkennung verschaffen«. Er ist nicht mit einem Geldbetrag dotiert. Im Vordergrund stehen die offizielle Ehrung beim »Bonner Betriebsrätetag« und die ausführliche öffentliche Präsentation der Projekte. Bewerbungen bis zum 30. April unter: www.DeutscherBetriebsraete-Preis.de (jW)
Der Preis soll Beschäftigtenvertreter motivieren und »der Betriebsratsarbeit im Allgemeinen eine stärkere öffentliche Wahrnehmung und Anerkennung verschaffen«. Er ist nicht mit einem Geldbetrag dotiert. Im Vordergrund stehen die offizielle Ehrung beim »Bonner Betriebsrätetag« und die ausführliche öffentliche Präsentation der Projekte. Bewerbungen bis zum 30. April unter: www.DeutscherBetriebsraete-Preis.de (jW)
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