Aus: Ausgabe vom 03.03.2009, Seite 4 / Inland
Kurzarbeitergeld für VW genehmigt
Hannover. Die Agentur für Arbeit in Helmstedt hat den Antrag
der Volkswagen AG auf Kurzarbeitergeld im Werk Wolfsburg bewilligt.
Das Unternehmen habe die nötigen Voraussetzungen für
Kurzarbeit erfüllt, teilte der Vorsitzende der
Geschäftsführung der Regionaldirektion
Niedersachsen-Bremen, Klaus Stietenroth, am Montag in Hannover
mit. Anträge für die Standorte Braunschweig, Hannover und
Emden waren bereits zuvor genehmigt worden. Die Arbeitsagentur
hatte am vergangenen Mittwoch von Volkswagen Details zur
eingereichten Anzeige von Kurzarbeit angefordert, nachdem das
Unternehmen erklärt hatte, daß die Nachfrage nach
Kleinwagen aufgrund der staatlichen Abwrackprämien
Umweltprämie kurzfristig stark angestiegen sei.
Regionaldirektion und Agentur nahmen dies den Angaben zufolge zum
Anlaß, die Entscheidung über den Antrag auszusetzen. Die
zur Zeit besonders nachgefragten Modelle werden nicht in
Deutschland produziert.
(ddp/jW)
(ddp/jW)
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