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Aus: Ausgabe vom 03.03.2009, Seite 4 / Inland

Kurzarbeitergeld für VW genehmigt

Hannover. Die Agentur für Arbeit in Helmstedt hat den Antrag der Volkswagen AG auf Kurzarbeitergeld im Werk Wolfsburg bewilligt. Das Unternehmen habe die nötigen Voraussetzungen für Kurzarbeit erfüllt, teilte der Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Nieder­sachsen-Bremen, Klaus Stietenroth, am Montag in Hannover mit. Anträge für die Standorte Braunschweig, Hannover und Emden waren bereits zuvor genehmigt worden. Die Arbeitsagentur hatte am vergangenen Mittwoch von Volkswagen Details zur eingereichten Anzeige von Kurzarbeit angefordert, nachdem das Unternehmen erklärt hatte, daß die Nachfrage nach Kleinwagen aufgrund der staatlichen Abwrackprämien Umweltprämie kurzfristig stark angestiegen sei. Regionaldirektion und Agentur nahmen dies den Angaben zufolge zum Anlaß, die Entscheidung über den Antrag auszusetzen. Die zur Zeit besonders nachgefragten Modelle werden nicht in Deutschland produziert.

(ddp/jW)

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