Aus: Ausgabe vom 04.03.2009, Seite 1 / Inland
33300 Euro Geldstrafe für Dieter Althaus
Frankfurt/Leoben. Das Bezirksgericht Irdning hat den
thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus nach
einem Bericht der Nachrichtenagentur APA zu einer Geldstrafe von
180 Tagessätzen verurteilt. Er war der fahrlässigen
Tötung angeklagt, nachdem er am Neujahrstag auf einer
österreichischen Skipiste mit einer 41jährigen Slowakin
zusammengestoßen war, die dabei ums Leben kam.
Althaus müsse 180 Tagessätze je 185 Euro zahlen, insgesamt 33300 Euro, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Darüber hinaus wurden dem hinterbliebenen Ehegatten der verstorbenen Beata C. ein Schmerzensgeldteilbetrag von 5000 Euro vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Ansprüche zuerkannt. Althaus hatte den Unfall verursacht, als er am Neujahrstag bei einer Abfahrt von seiner Piste abwich. Der Ministerpräsident selbst erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und eine Hirnblutung.
(AP/jW)
Althaus müsse 180 Tagessätze je 185 Euro zahlen, insgesamt 33300 Euro, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Darüber hinaus wurden dem hinterbliebenen Ehegatten der verstorbenen Beata C. ein Schmerzensgeldteilbetrag von 5000 Euro vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Ansprüche zuerkannt. Althaus hatte den Unfall verursacht, als er am Neujahrstag bei einer Abfahrt von seiner Piste abwich. Der Ministerpräsident selbst erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und eine Hirnblutung.
(AP/jW)
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