Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 04.03.2009, Seite 1 / Inland

33300 Euro Geldstrafe für Dieter Althaus

Frankfurt/Leoben. Das Bezirksgericht Irdning hat den thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus nach einem Bericht der Nachrichtenagentur APA zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen verurteilt. Er war der fahrlässigen Tötung angeklagt, nachdem er am Neujahrstag auf einer österreichischen Skipiste mit einer 41jährigen Slowakin zusammengestoßen war, die dabei ums Leben kam.

Althaus müsse 180 Tagessätze je 185 Euro zahlen, insgesamt 33300 Euro, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Darüber hinaus wurden dem hinterbliebenen Ehegatten der verstorbenen Beata C. ein Schmerzensgeldteilbetrag von 5000 Euro vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Ansprüche zuerkannt. Althaus hatte den Unfall verursacht, als er am Neujahrstag bei einer Abfahrt von seiner Piste abwich. Der Ministerpräsident selbst erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und eine Hirnblutung.

(AP/jW)