Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 06.03.2009, Seite 5 / Inland

Volles Insolvenzgeld auch bei Lohnverzicht

Kassel. Bei der Pleite eines Unternehmens dürfen die Beschäftigten nicht dafür bestraft werden, daß sie ihre Arbeitsplätze zuvor per Lohnverzicht zu retten versucht haben. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom Mittwoch muß die Arbeitsagentur das Insolvenzgeld so berechnen, als hätte es nie einen Sanierungstarifvertrag gegeben. Allerdings muß dazu ein solcher Tarifvertrag von der Gewerkschaft angesichts der drohenden Insolvenz gekündigt werden (Az.: B 11 AL 8/08 R). (ddp/jW)