Aus: Ausgabe vom 16.03.2009, Seite 9 / Kapital & Arbeit
CBL-Verträge dürfen offengelegt werden
Innsbruck. Das Oberlandesgericht Innsbruck hat am Freitag
entschieden, daß die österreichische Öffentlichkeit
ein Recht hat, über geheime Inhalte von
Cross-Border-Leasing-Verträgen (CBL) informiert zu werden. Das
teilte die »tiroler initiative wir alle gemeinsam« am
Sonntag mit. In dem Verfahren hatte die Tiroler Wasserkraft AG
(TIWAG) gegen den Publizisten Markus Wilhelm auf Unterlassung und
Schadensersatz geklagt, nachdem dieser geheime CBL-Vertragsdetails
auf seiner Webseite veröffentlicht hatte. Dabei ging es um
eine Vereinbarung, mit der die TIWAG ihre größte
Kraftwerksanlage Sellrain-Silz an zwei US-Briefkastenfirmen
verkauft hat und seitdem zurückmietet. Im Urteil heißt
es: »Das Interesse des Beklagten an der Information der
Öffentlichkeit über das Bestehen solcher Verträge
und deren Inhalt ist höher zu bewerten als jenes der
Klägerin an deren Geheimhaltung.«
(jW)
(jW)
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