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26.08.1999 / Inland

Weiter Krach im BUND Baden-Württemberg

Gerichtsentscheidung für ehemaligen Landesgeschäftsführer. Mitgliederversammlung im Oktober

Die Entlassung des BUND-Landesgeschäftsführers von Baden- Württemberg, Erhard Schulz, war rechtswidrig. Dies entschied das Freiburger Arbeitsgericht am Dienstag. Damit geht der Streit zwischen Schulz und seinem früheren Arbeitgeber in eine weitere Runde.

Mit der Klage hatte sich Schulz gegen zwei fristlose und drei ordentliche Kündigungen des BUND-Landesvorstandes zur Wehr gesetzt. Nun hat er Recht bekommen - allerdings nicht aus inhaltlichen Gründen, sondern weil be...

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