Aus: Ausgabe vom 17.03.2009, Seite 5 / Inland
Gericht kritisiert Datenspeicherung
Wiesbaden. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat die umstrittene
Vorratsdatenspeicherung als unzulässig bewertet. Die seit dem
vergangenen Jahr geltende Regelung stelle einen Verstoß
»gegen das Grundrecht auf Datenschutz« dar, heißt
es in einem am Montag bekannt gewordenen Beschluß des
Gerichts vom 27. Februar. Eine solche Praxis sei in einer
demokratischen Gesellschaft nicht notwendig. »Der einzelne
gibt keine Veranlassung für den Eingriff, kann aber bei seinem
legalen Verhalten wegen der Risiken des Mißbrauchs und des
Gefühls der Überwachung eingeschüchtert
werden«, befanden die Richter. Der Beschluß des
Verwaltungsgerichts hat keinerlei rechtliche Bindung, wie eine
Gerichtssprecherin sagte. Es handele sich lediglich um eine
juristische Meinungsäußerung im Rahmen eines Prozesses
über die Veröffentlichung von Daten über
Agrarsubventionsempfänger im Internet. Der Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung, der eine Verfassungsbeschwerde gegen die
Bestimmungen initiiert hatte, begrüßte die
Gerichtsentscheidung.
(AFP/jW)
(AFP/jW)
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