Aus: Ausgabe vom 17.03.2009, Seite 4 / Inland
Beratungen über das Waffenrecht
Berlin. Die Innenminister von Bund und Ländern sollen sich mit
möglichen Änderungen des deutschen Waffenrechts als Folge
des Amoklaufs von Winnenden befassen. Der stellvertretende
Regierungssprecher Thomas Steg sagte am Montag in Berlin, in diesem
Rahmen solle beraten werden, ob es ein Umsetzungsdefizit des
ansonsten schon »sehr restriktiven Waffenrechts« gebe.
Für schnelle Entscheidungen sei die Materie allerdings
»viel zu kompliziert«.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte am Wochenende unangemeldete Kontrollen bei Waffenbesitzern ins Gespräch gebracht. Das ist laut Innenministerium auch gegen den Willen des Betroffenen möglich, wenn es Hinweise auf strafbare Handlungen gibt. Ein Sprecher der Behörde betonte, auch Vorschläge wie die Pflicht zur getrennten Aufbewahrung von Waffen und Munition würden »nicht vom Tisch gefegt«, sondern beraten und bewertet.
Unterdessen wurde am Montag bestätigt, daß die Staatsanwaltschaft Stuttgart die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Vater des Amokläufer plant. Dem Sportschützen droht eine Geldstrafe, weil er die auf ihn zugelassene Tatwaffe nicht in einem speziellen Waffentresor verschlossen hatte. Sollte die Polizei zudem nachweisen können, daß der Mann von einer psychischen Erkrankung seines Sohnes wußte und die Waffe gleichwohl nicht weggeschlossen hatte, müßte er sich zudem wegen fahrlässiger Tötung verantworten.(AP/AFP/jW)
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte am Wochenende unangemeldete Kontrollen bei Waffenbesitzern ins Gespräch gebracht. Das ist laut Innenministerium auch gegen den Willen des Betroffenen möglich, wenn es Hinweise auf strafbare Handlungen gibt. Ein Sprecher der Behörde betonte, auch Vorschläge wie die Pflicht zur getrennten Aufbewahrung von Waffen und Munition würden »nicht vom Tisch gefegt«, sondern beraten und bewertet.
Unterdessen wurde am Montag bestätigt, daß die Staatsanwaltschaft Stuttgart die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Vater des Amokläufer plant. Dem Sportschützen droht eine Geldstrafe, weil er die auf ihn zugelassene Tatwaffe nicht in einem speziellen Waffentresor verschlossen hatte. Sollte die Polizei zudem nachweisen können, daß der Mann von einer psychischen Erkrankung seines Sohnes wußte und die Waffe gleichwohl nicht weggeschlossen hatte, müßte er sich zudem wegen fahrlässiger Tötung verantworten.(AP/AFP/jW)
Leserbriefe zu diesem Artikel:
- Stefan Giebel: Nur nicht an die eigentlichen Probleme! Jetzt machen wir mal wieder so, als ob wir die eigentlichen Probleme, die zu solchen schrecklichen Taten führen, in Angriff nehmen würde: Ein bißchen Verschärfung des Waffenrecht, ein bißchen mehr Üb...
Mehr aus: Inland
-
»Immer mehr Leute haben Wut im Bauch«
vom 17.03.2009 -
HRE-Verstaatlichung rückt näher
vom 17.03.2009 -
Die Zeit drängt
vom 17.03.2009 -
Quarzsandhandschuhe im Einsatz
vom 17.03.2009 -
Atheistische Buskampagne unerwünscht
vom 17.03.2009 -
Schimpfen für die Galerie
vom 17.03.2009 -
»Ich bleibe weiter Fraktionsvorsitzender«
vom 17.03.2009