Aus: Ausgabe vom 18.03.2009, Seite 2 / Inland
Mehr Hartz IV zum Schüler-Bafög
Kassel. Bezieher von Schüler-BaFöG in
Arbeitslosenfamilien haben Anspruch auf höhere ergänzende
Hartz-IV-Leistungen. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) am
Dienstag in Kassel. Das volle Studenten-Bafög beträgt bis
zu 412 Euro monatlich und schließt Hartz-IV-Leistungen aus.
Mit 192 Euro monatlich ist das Schüler-Bafög deutlich
geringer. In Hartz-IV-Familien gibt es für diese Kinder
ergänzendes Sozialgeld, das Schüler-BaFöG wird
allerdings als Einkommen angerechnet. Bisher wurden den
Schülern nach gängiger Praxis nur 20 Prozent des
BaFöGs, also 38,40 Euro, als ausbildungsbedingte
Mehraufwendungen belassen. Das BSG entschied, eine solche Pauschale
sei im Grundsatz zulässig, die bisherige aber zu gering. Die
Kinder dürften 20 Prozent des vollen Studenten-Bafögs,
also 82,40 Euro, als Mehraufwand behalten.
(AFP/jW)
(AFP/jW)
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