Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 18.03.2009, Seite 2 / Inland

Mehr Hartz IV zum Schüler-Bafög

Kassel. Bezieher von Schüler-BaFöG in Arbeitslosenfamilien haben Anspruch auf höhere ergänzende Hartz-IV-Leistungen. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) am Dienstag in Kassel. Das volle Studenten-Bafög beträgt bis zu 412 Euro monatlich und schließt Hartz-IV-Leistungen aus. Mit 192 Euro monatlich ist das Schüler-Bafög deutlich geringer. In Hartz-IV-Familien gibt es für diese Kinder ergänzendes Sozialgeld, das Schüler-BaFöG wird allerdings als Einkommen angerechnet. Bisher wurden den Schülern nach gängiger Praxis nur 20 Prozent des BaFöGs, also 38,40 Euro, als ausbildungsbedingte Mehraufwendungen belassen. Das BSG entschied, eine solche Pauschale sei im Grundsatz zulässig, die bisherige aber zu gering. Die Kinder dürften 20 Prozent des vollen Studenten-Bafögs, also 82,40 Euro, als Mehraufwand behalten.

(AFP/jW)

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