Aus: Ausgabe vom 26.03.2009, Seite 3 / Schwerpunkt
Dokumentiert. Antrag auf Rehabilitierung
Am 21. September 2006 hat der Abgeordnete Paul Rechsteiner (SP) im
Schweizer Nationalrat einen Antrag auf Rehabilitierung
eingereicht:
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: Die Strafurteile gegen die Schweizerinnen und Schweizer, die im Spanischen Bürgerkrieg und in der Résistance für die Demokratie gekämpft haben, seien aufzuheben.
Begründung:
Die Schweizerinnen und Schweizer, die im Spanischen Bürgerkrieg und in der Résistance für die Demokratie gekämpft haben, haben durch ihre Handlungen auch die Freiheit der schweizerischen Demokratie verteidigt. Mit ihrer strafrechtlichen Verurteilung (unter Einschluß der Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte) ist die Schweiz unter allen Demokratien bis heute ein justitieller Sonderfall geblieben. Trotz verschiedener Ehrenerklärungen sind sie bis heute nicht formell rehabilitiert worden.
Es drängt sich nun auf, den überfälligen Schritt der formellen Rehabilitierung endlich nachzuholen. Zum einen hat vor kurzem Luxemburg als letzter Staat in einer ähnlichen Lage alle Spanien-Freiwilligen gesetzlich rehabilitiert. Zum andern sollte die Rehabilitierung noch durchgeführt werden, bevor die letzten Betroffenen verstorben sind. In die Rehabilitierung sollten die Schweizerinnen und Schweizer einbezogen werden, welche in der Résistance gegen die Nazis gekämpft hatten und dafür strafrechtlich verurteilt worden waren.
- 16 Mitunterzeichnende: Viola Amherd, Yves Christen, André Daguet, John Dupraz, Hildegard Fässler-Osterwalder, Hans-Jürg Fehr, Andreas Gross, Barbara Haering, Norbert Hochreutener, Gabi Huber, Markus Hutter, Josef Lang, Filippo Leutenegger, Christian Levrat, Chiara Simoneschi-Cortesi, Daniel Vischer
- Die Rätekommission des Nationalrates lehnte es am 7. November 2008 ab, auch die Freiwilligen in der französischen Résistance im Zweiten Weltkrieg zu rehabilitieren. Eine Mehrheit argumentierte, nur bei den Spanien-Kämpfern sei die Geschichte aufgearbeitet.
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: Die Strafurteile gegen die Schweizerinnen und Schweizer, die im Spanischen Bürgerkrieg und in der Résistance für die Demokratie gekämpft haben, seien aufzuheben.
Begründung:
Die Schweizerinnen und Schweizer, die im Spanischen Bürgerkrieg und in der Résistance für die Demokratie gekämpft haben, haben durch ihre Handlungen auch die Freiheit der schweizerischen Demokratie verteidigt. Mit ihrer strafrechtlichen Verurteilung (unter Einschluß der Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte) ist die Schweiz unter allen Demokratien bis heute ein justitieller Sonderfall geblieben. Trotz verschiedener Ehrenerklärungen sind sie bis heute nicht formell rehabilitiert worden.
Es drängt sich nun auf, den überfälligen Schritt der formellen Rehabilitierung endlich nachzuholen. Zum einen hat vor kurzem Luxemburg als letzter Staat in einer ähnlichen Lage alle Spanien-Freiwilligen gesetzlich rehabilitiert. Zum andern sollte die Rehabilitierung noch durchgeführt werden, bevor die letzten Betroffenen verstorben sind. In die Rehabilitierung sollten die Schweizerinnen und Schweizer einbezogen werden, welche in der Résistance gegen die Nazis gekämpft hatten und dafür strafrechtlich verurteilt worden waren.
- 16 Mitunterzeichnende: Viola Amherd, Yves Christen, André Daguet, John Dupraz, Hildegard Fässler-Osterwalder, Hans-Jürg Fehr, Andreas Gross, Barbara Haering, Norbert Hochreutener, Gabi Huber, Markus Hutter, Josef Lang, Filippo Leutenegger, Christian Levrat, Chiara Simoneschi-Cortesi, Daniel Vischer
- Die Rätekommission des Nationalrates lehnte es am 7. November 2008 ab, auch die Freiwilligen in der französischen Résistance im Zweiten Weltkrieg zu rehabilitieren. Eine Mehrheit argumentierte, nur bei den Spanien-Kämpfern sei die Geschichte aufgearbeitet.
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