Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 28.03.2009, Seite 5 / Inland

Erfolg für ­Bombodromgegner

Berlin. Die Bundeswehr unterlag im Streit über den Truppenübungsplatz »Bombodrom« in Nordbrandenburg erneut vor Gericht. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies am Freitag eine Berufung der Truppe zurück, mit der diese den Weiterbetrieb des früheren sowjetischen Übungsplatzes erreichen wollte. Schon seit mehr als 15 Jahren versucht die Bundeswehr erfolglos, das Gelände bei Wittstock als größten Luft-Boden-Schießplatz Deutschlands in Betrieb zu nehmen. Geplant sind dort 1700 Einsätze pro Jahr mit Kampfbombern im Tiefflug bis 150 Meter. Dabei sollen auch Übungsbomben geworfen werden.

Die Berufung der Bundeswehr richtete sich gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Potsdam aus dem Jahr 2007, mit der die Betriebserlaubnis für den Übungsplatz aufgehoben wurde. Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts, Jürgen Kipp, sagte in der Urteilsbegründung, die Bundeswehr habe es bei der erforderlichen planerischen Gesamtabwägung versäumt, die Interessen der betroffenen Gemeinden und Anwohner angemessen zu berücksichtigen. Das Gericht schließe aus, daß dieser Mangel im nachhinein noch behoben werden könne. Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) forderte die Bundesregierung am Freitag auf, die Pläne für einen Luft-Boden-Schießplatz bei Wittstock aufzugeben. »Jetzt reicht’s«, erklärte der Politiker in Potsdam.


(AP/jW)