Aus: Ausgabe vom 31.03.2009, Seite 5 / Inland
Gericht: Pfusch bei Rüstungskontrolle
München. Das Oberlandesgericht München hat dem
Gesetzgeber schwere handwerkliche Fehler bei der
Rüstungskontrolle vorgeworfen. Wesentliche Vorschriften des
deutschen Außenwirtschaftsrechts »sind mit vorrangigem
europäischem Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar«,
stellte der Staatsschutzsenat des Gerichts in einem am Montag
veröffentlichten Beschluß fest. Deshalb ließen die
Richter die Anklage der Bundesanwaltschaft gegen einen iranischen
Einkäufer von militärisch und zivil verwendbaren
Gütern gar nicht erst zum Prozeß zu. (AP/jW)
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