Aus: Ausgabe vom 02.04.2009, Seite 15 / Natur & Wissenschaft
Bildet Patientenräte!
Von Peter Sonntag
Aus Anlaß des Weltgesundheitstages am 7. April hat der
jW-Autor und Pflegeberater für Naziopfer Antonín Dick
dem Berliner Vorstand der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) eine
Patienteninitiative vorgelegt: »Vorschläge an den
Berliner Vorstand der AOK zur Stärkung der Rolle des Patienten
im Gesundheitssystem«. Angesichts der Kapitalisierung des
Gesundheitssystems und der Herausbildung einer Zwei-Klassen-Medizin
fordert Dick ein Zurück zu den ursprünglichen Intentionen
der AOK: Solidarität der um ihre Gesundheit ringenden
Nichtbesitzer von Produktionsmitteln, der Arbeiter und
Angestellten.
Im Zentrum der Initiative steht die Installierung von Patientenräten in Bezirksverwaltungen und dem Vorstand der AOK, die per Gesetz mit Vollmacht und Einflußmöglichkeiten ausgestattet werden sollten, um die Patientensouveränität wiederherzustellen. »Der ursprüngliche Gedanke bei der Gründung der Krankenkassen, die Solidarität der eigentumslosen Produzenten, muß wieder eine tragende Rolle im Handeln der gesetzlichen Kassen spielen«, begründet Dick seine mit etlichen Versicherten diskutierte Initiative. Die dem AOK-Vorstand unterbreiteten Vorschläge reichen von regelmäßigen Patientenbefragungen zur Qualität der medizinischen Versorgung und regelmäßigen Veröffentlichungen von Ranking-Listen der praktizierenden Ärzte über den Erfahrungsaustausch mit ausländischen Krankenkassen zum jeweiligen Stand der Demokratisierung des Gesundheitswesens bis hin zu einer breit angelegten Diskussion über eine von den Lebensinteressen der gesetzlich Versicherten diktierte Definition des Gesundheitsbegriffs.
Schließlich geht es noch um die Forderung, daß das Grundrecht auf Schutz der Gesundheit, ein elementares Menschenrecht, das der Artikel 11 der Europäischen Sozialcharta garantiert, auch im Grundgesetz der Bundesrepublik festgeschrieben wird. »Es gibt einem schon zu denken«, sagt der Autor der Initiative, »daß das Grundrecht auf Schutz der Gesundheit gemäß Artikel 35 der Verfassung der DDR für immer festgeschrieben war, hingegen im Grundgesetz der BRD überhaupt nicht vorkommt.«
Eine Reaktion der AOK steht noch aus.
Im Zentrum der Initiative steht die Installierung von Patientenräten in Bezirksverwaltungen und dem Vorstand der AOK, die per Gesetz mit Vollmacht und Einflußmöglichkeiten ausgestattet werden sollten, um die Patientensouveränität wiederherzustellen. »Der ursprüngliche Gedanke bei der Gründung der Krankenkassen, die Solidarität der eigentumslosen Produzenten, muß wieder eine tragende Rolle im Handeln der gesetzlichen Kassen spielen«, begründet Dick seine mit etlichen Versicherten diskutierte Initiative. Die dem AOK-Vorstand unterbreiteten Vorschläge reichen von regelmäßigen Patientenbefragungen zur Qualität der medizinischen Versorgung und regelmäßigen Veröffentlichungen von Ranking-Listen der praktizierenden Ärzte über den Erfahrungsaustausch mit ausländischen Krankenkassen zum jeweiligen Stand der Demokratisierung des Gesundheitswesens bis hin zu einer breit angelegten Diskussion über eine von den Lebensinteressen der gesetzlich Versicherten diktierte Definition des Gesundheitsbegriffs.
Schließlich geht es noch um die Forderung, daß das Grundrecht auf Schutz der Gesundheit, ein elementares Menschenrecht, das der Artikel 11 der Europäischen Sozialcharta garantiert, auch im Grundgesetz der Bundesrepublik festgeschrieben wird. »Es gibt einem schon zu denken«, sagt der Autor der Initiative, »daß das Grundrecht auf Schutz der Gesundheit gemäß Artikel 35 der Verfassung der DDR für immer festgeschrieben war, hingegen im Grundgesetz der BRD überhaupt nicht vorkommt.«
Eine Reaktion der AOK steht noch aus.
* Der vollständige Text der Patienteninitiative ist bei der Onlinezeitung scharf-links unter www.scharf-links.de abrufbar.
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