Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 02.04.2009, Seite 1 / Inland

Gefälligkeitstarife bei Zeitarbeit nichtig

Berlin. 280000 Beschäftigte von Zeitarbeitsfirmen könnten Anspruch auf mehr Lohn haben. Wie das Arbeitsgericht Berlin am Mittwoch entschied, sind Tarifverträge der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) unwirksam. Die Gemeinschaft sei nicht tariffähig, erklärte das Gericht (Az: 35 BV 17008/08). Wird das Urteil rechtskräftig, könnten nach Schätzung von ver.di 40 Prozent der bundesweit 700000 in Zeitarbeit Beschäftigten rückwirkend mehr Lohn verlangen.

Die CGZP habe »Gefälligkeitstarifverträge« abgeschlossen, hieß es von ver.di. Diese hätten es ermöglicht, Leiharbeiter schlechter zu bezahlen als die Stammbelegschaft. Das seit 2003 gesetzlich geltende Equal-Pay-Gebot besagt, daß Leiharbeiter den gleichen Lohn bekommen müssen wie vergleichbare Mitarbeiter im jeweiligen Betrieb. Ein abweichender Lohn ist möglich, wenn er sich auf einen Tarifvertrag stützt. (AFP/jW)