Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 04.04.2009, Seite 4 / Inland

BKA bestreitet Rasterfahndung

Wiesbaden. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat einen Pressebericht zurückgewiesen, wonach es nach dem 11. September 2001 Millionen Kundendaten der Deutschen Telekom für großangelegte Rasterfahndungen genutzt habe. »Einen wie von der Frankfurter Rundschau vermuteten massenhaften Abgleich vertraulicher Kundendaten hat es im BKA nicht gegeben«, erklärte die Behörde am Donnerstag abend in Wiesbaden. Das BKA habe nach dem 11. September 2001 vielmehr »aus Gründen der Gefahrenabwehr Daten von öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen erhoben«, unter anderem aus den Bereichen Kernenergie, Gefahrgutlizenzen, Fluglizenzen und Flughäfen. Dabei sei auch die Telekom »einbezogen« worden. Bei der Deutschen Telekom seien damals weder Bestands- oder Verbindungsdaten noch Kundendaten anderer Art angefordert worden, sondern nur »ausgewählte Daten von Mitarbeitern und innerhalb des Konzerns zugangsberechtigten Dritten«.

Die Frankfurter Rundschau hatte in ihrer Donnerstagausgabe unter Berufung auf Konzernkreise berichtet, die Telekom habe dem BKA Kundendaten im großen Stil zur Verfügung gestellt. Dabei sei es nicht um die Suche nach bestimmten Straftätern oder konkrete Gefahren gegangen, sondern um eine Durchrasterung von nahezu allen Kunden-Datenbeständen der Telekom ohne ersichtliche Rechtsgrundlage. (AFP/jW)