Aus: Ausgabe vom 04.04.2009, Seite 4 / Inland
BKA bestreitet Rasterfahndung
Wiesbaden. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat einen Pressebericht
zurückgewiesen, wonach es nach dem 11. September 2001
Millionen Kundendaten der Deutschen Telekom für
großangelegte Rasterfahndungen genutzt habe. »Einen wie
von der Frankfurter Rundschau vermuteten massenhaften Abgleich
vertraulicher Kundendaten hat es im BKA nicht gegeben«,
erklärte die Behörde am Donnerstag abend in Wiesbaden.
Das BKA habe nach dem 11. September 2001 vielmehr »aus
Gründen der Gefahrenabwehr Daten von öffentlichen und
nichtöffentlichen Stellen erhoben«, unter anderem aus
den Bereichen Kernenergie, Gefahrgutlizenzen, Fluglizenzen und
Flughäfen. Dabei sei auch die Telekom »einbezogen«
worden. Bei der Deutschen Telekom seien damals weder Bestands- oder
Verbindungsdaten noch Kundendaten anderer Art angefordert worden,
sondern nur »ausgewählte Daten von Mitarbeitern und
innerhalb des Konzerns zugangsberechtigten Dritten«.
Die Frankfurter Rundschau hatte in ihrer Donnerstagausgabe unter Berufung auf Konzernkreise berichtet, die Telekom habe dem BKA Kundendaten im großen Stil zur Verfügung gestellt. Dabei sei es nicht um die Suche nach bestimmten Straftätern oder konkrete Gefahren gegangen, sondern um eine Durchrasterung von nahezu allen Kunden-Datenbeständen der Telekom ohne ersichtliche Rechtsgrundlage. (AFP/jW)
Die Frankfurter Rundschau hatte in ihrer Donnerstagausgabe unter Berufung auf Konzernkreise berichtet, die Telekom habe dem BKA Kundendaten im großen Stil zur Verfügung gestellt. Dabei sei es nicht um die Suche nach bestimmten Straftätern oder konkrete Gefahren gegangen, sondern um eine Durchrasterung von nahezu allen Kunden-Datenbeständen der Telekom ohne ersichtliche Rechtsgrundlage. (AFP/jW)
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