Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 04.04.2009, Seite 5 / Inland

Karlsruhe weist Beschwerde ab

Karlsruhe. Gegen das Bankenrettungspaket kann nicht direkt vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt werden. Aktionäre von Banken, die Hilfen nach dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz erhalten, müssen zunächst den normalen Rechtsweg ausschöpfen, heißt es in einem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluß. Damit nahm das Gericht die Beschwerde eines Aktionärs der Commerzbank nicht zur Entscheidung an. Der Kläger hatte argumentiert, durch die Ausgabe von Aktien an den Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) würden die Anteile der Altaktionäre »verwässert«. Laut Gesetz können Vorstand und Aufsichtsrat das Grundkapital durch Ausgabe von Aktien an den SoFFin um 50 Prozent erhöhen, ohne daß die Hauptversammlung zustimmen muß. Die Verfassungsrichter gaben in der Begründung zu bedenken, daß der Stabilisierungseffekt durch den Kapitalzufluß auch den Aktionären zugute käme. (ddp/jW)