Aus: Ausgabe vom 04.04.2009, Seite 5 / Inland
Karlsruhe weist Beschwerde ab
Karlsruhe. Gegen das Bankenrettungspaket kann nicht direkt vor dem
Bundesverfassungsgericht geklagt werden. Aktionäre von Banken,
die Hilfen nach dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz erhalten,
müssen zunächst den normalen Rechtsweg ausschöpfen,
heißt es in einem am Freitag in Karlsruhe
veröffentlichten Beschluß. Damit nahm das Gericht die
Beschwerde eines Aktionärs der Commerzbank nicht zur
Entscheidung an. Der Kläger hatte argumentiert, durch die
Ausgabe von Aktien an den Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung
(SoFFin) würden die Anteile der Altaktionäre
»verwässert«. Laut Gesetz können Vorstand und
Aufsichtsrat das Grundkapital durch Ausgabe von Aktien an den
SoFFin um 50 Prozent erhöhen, ohne daß die
Hauptversammlung zustimmen muß. Die Verfassungsrichter gaben
in der Begründung zu bedenken, daß der
Stabilisierungseffekt durch den Kapitalzufluß auch den
Aktionären zugute käme. (ddp/jW)
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