Aus: Ausgabe vom 16.04.2009, Seite 9 / Kapital & Arbeit
VW-Gesetz: EU will wohl nicht klagen
Frankfurt/Main. Die EU-Kommission will derzeit einem Medienbericht
zufolge wegen des novellierten VW-Gesetzes keine Klage vor dem
Europäischen Gerichtshof einreichen. Wie die
Börsen-Zeitung am Mittwoch unter Berufung auf EU-Kreise
berichtete, will die Binnenmarktaufsicht vor dem Hintergrund der
Krise im Automobilsektor keinen zusätzlichen Druck auf
Volkswagen aufbauen. Die Zeitung berichtete weiter, in der
Kommission habe deren Präsident Jose Manuel Barroso die
Zuständigkeit für die Angelegenheit übernommen.
Zuvor war Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy für die
Volkswagen-Problematik verantwortlich. Die Bundesregierung hatte
das VW-Gesetz Ende 2008 nach einer Entscheidung des
Europäischen Gerichtshofs (EuGH) modifiziert. Dabei blieb
allerdings die Sperrminorität von 20 Prozent bestehen, wodurch
das Bundesland Niedersachsen mit seinem Anteil am Unternehmen in
dieser Höhe Entscheidungen blockieren kann. (ddp/jW)
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