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Aus: Ausgabe vom 16.04.2009, Seite 9 / Kapital & Arbeit

VW-Gesetz: EU will wohl nicht klagen

Frankfurt/Main. Die EU-Kommission will derzeit einem Medienbericht zufolge wegen des novellierten VW-Gesetzes keine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof einreichen. Wie die Börsen-Zeitung am Mittwoch unter Berufung auf EU-Kreise berichtete, will die Binnenmarktaufsicht vor dem Hintergrund der Krise im Automobilsektor keinen zusätzlichen Druck auf Volkswagen aufbauen. Die Zeitung berichtete weiter, in der Kommission habe deren Präsident Jose Manuel Barroso die Zuständigkeit für die Angelegenheit übernommen. Zuvor war Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy für die Volkswagen-Problematik verantwortlich. Die Bundesregierung hatte das VW-Gesetz Ende 2008 nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) modifiziert. Dabei blieb allerdings die Sperrminorität von 20 Prozent bestehen, wodurch das Bundesland Niedersachsen mit seinem Anteil am Unternehmen in dieser Höhe Entscheidungen blockieren kann. (ddp/jW)

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