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Aus: Ausgabe vom 16.04.2009, Seite 3 / Schwerpunkt

Ukrainische Nazianhänger und Massenmörder

Der neonazistische Antibolschewistische Block der Nationen »wurde von den ukrainischen nationalistischen Veteranen der OUN/UPA kontrolliert, und in seinem Vorstand gab es ein halbes Dutzend Nazikollaborateure. (...) Dennoch erhielt der ABN von der radikalen Rechten im Kapitol beträchtliche Unterstützungen. (...) Der wichtigste amerikanische ABN-Aktivist war Dr. Edward M. O’Connor vom Nationalen Sicherheitsrat. (...) Später profilierte sich Dr. O’Connor als führender offizieller Sprecher der ukrainischen Emigranten in den Vereinigten Staaten, denen Kriegsverbrechen zur Last gelegt wurden. O’Connor war 1985 einer der Hauptredner bei einer Kundgebung für Iwan Demjanjuk, einem ehemaligen KZ-Wächter im Todeslager Treblinka, der Gefangene in die Gaskammern getrieben hatte. O’Connor behauptete, daß der KGB die Beweise gegen Demjanjuk gefälscht hätte. O’Connors Sohn Mark war übrigens Demjanjuks Verteidiger. Demjanjuk wurde in Israel am 25. April 1988 wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Tod verurteilt. Der Angeklagte blieb bei seiner Darstellung, er sei nicht identisch mit ›Iwan dem Schrecklichen‹, sondern Opfer gefälschter Papiere (...)«

Aus: Christopher Simpson: Der amerikanische Bumerang – NS-Verbrecher im Sold der USA. Wien 1988

»Die fünf Richter hatten einstimmig zu dem Urteil gefunden. Für sie besteht kein Zweifel, daß Demjanjuk ein ukrainischer Wachmann in den Diensten der SS war. Nachgewiesen ist seine Ausbildung zum Massenmörder im Lager Trawniki. Dort ermordeten Wachmänner übungsweise Juden im Rahmen ihrer Ausbildung zu Massenmördern an den Gaskammern der Vernichtungslager. Kein Zweifel, auch, daß Demjanjuk im Vernichtungslager Sobibor gedient hat.

Die Richter bezweifeln auch nicht im geringsten das Erinnerungsvermögen der Überlebenden von Treblinka. Einige haben – gemäß allen Regeln der Kunst – in Demjanjuk ihren grausamen Peiniger wiedererkannt. Trotz dieser überwältigenden Beweislast wurde das Todesurteil des Jerusalemer Bezirksgerichts in erster Instanz nicht bestätigt.«

Der Tagesspiegel, 30. Juli 1993

»Es gibt aber noch einen anderen, viel schädlicheren Grund für die Unsichtbarkeit (gemeint ist das angebliche Ignorieren der Westmächte) der Ukraine: die nachhaltige Vorstellung von einer ukrainischen Kriegsschuld. Das Bild mit den Tausenden von Bürgern, die die Straßen ukrainischer Städte säumten, um die einrückenden deutschen Truppen im Jahre 1941 zu begrüßen, verfolgt die Ukrainer bis heute ebenso wie die Erinnerung an Tausende von Ukrainern, die sich an den deutschen Kriegsmaßnahmen beteiligt hatten. Aber dieses Bild von den ukrainischen Nationalisten als überschwengliche Nazi-Anhänger spiegelt ein Image wider, das von der Sowjetpropaganda mit allen Mitteln gefördert wurde.«

Aus: Jahrbuch der Ukrainekunde 1986, hrsg. von einem Arbeitskreis der Ukrainischen Freien Universität München

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