Aus: Ausgabe vom 21.04.2009, Seite 3 / Schwerpunkt
Cross Border Leasing. BVG droht Millionenklage
Die von »Schwarzfahrern« der BVG beigebrachten
Mindereinnahmen sind bestenfalls »Peanuts« im Vergleich
zu den Schäden im dreistelligen Millionenbereich, die den
Berliner Verkehrsbetrieben im Zusammenhang mit spekulativen
Finanzgeschäften drohen. Vermittelt wurden die sogenannten
Cross-Border-Leasing-Geschäfte von der Bank JP Morgan mit Sitz
in London. Beide Unternehmen haben gegeneinander Feststellungsklage
eingereicht. Dabei geht es zunächst um den Gerichtsstandort im
Falle einer juristischen Auseinandersetzung. Die Bank strebt London
an, die BVG Berlin.
Nach Angaben von BVG-Sprecherin Petra Reetz hat das Unternehmen erst im Februar davon erfahren, daß die JP Morgan Chase Bank Feststellungsklage eingereicht hat. Nach britischem Recht müsse das beklagte Unternehmen hierüber nicht informiert werden. Die BVG habe erst davon erfahren, als sie selbst Klage einreichte. Reetz zufolge ist noch unklar, ob es zu einem Rechtsstreit kommt. Falls ja, rechne sich das Unternehmen aber »gute Chancen« aus.
Nach Recherchen des RBB-Politikmagazins »Klartext« drohen der BVG im Falle einer Niederlage Zahlungen in dreistelliger Millionenhöhe. Ausgangspunkt des Streits ist ein Cross-Border-Leasing-Geschäft. Die BVG verkauft seit 1997 U- und Straßenbahnen an eine Firma in den USA, welche die Investitionen abschreibt und einen Steuervorteil erzielt. Den teilt sie sich mit der BVG. Die wiederum mietet die Bahnen zurück. Laut »Klartext« sicherte die BVG das Geschäft durch ein hochspekulatives Finanzprodukt namens »Collateralized Debt Obligation« (CDO) ab. Genau das könnte sie jetzt in London teuer zu stehen kommen. Über das CDO haben sich den Angaben zufolge 150 Unternehmen gegenseitig ihre Geschäftsrisiken abgesichert. Infolge der Finanzkrise seien nun aber mehrere Investoren insolvent, und für die BVG trete der Schadensfall ein. Die Verkehrsbetriebe sollen bereits im vergangenen Jahr Rückstellungen in Höhe von 157 Millionen Euro gebildet haben. (ddp/jW)
Nach Angaben von BVG-Sprecherin Petra Reetz hat das Unternehmen erst im Februar davon erfahren, daß die JP Morgan Chase Bank Feststellungsklage eingereicht hat. Nach britischem Recht müsse das beklagte Unternehmen hierüber nicht informiert werden. Die BVG habe erst davon erfahren, als sie selbst Klage einreichte. Reetz zufolge ist noch unklar, ob es zu einem Rechtsstreit kommt. Falls ja, rechne sich das Unternehmen aber »gute Chancen« aus.
Nach Recherchen des RBB-Politikmagazins »Klartext« drohen der BVG im Falle einer Niederlage Zahlungen in dreistelliger Millionenhöhe. Ausgangspunkt des Streits ist ein Cross-Border-Leasing-Geschäft. Die BVG verkauft seit 1997 U- und Straßenbahnen an eine Firma in den USA, welche die Investitionen abschreibt und einen Steuervorteil erzielt. Den teilt sie sich mit der BVG. Die wiederum mietet die Bahnen zurück. Laut »Klartext« sicherte die BVG das Geschäft durch ein hochspekulatives Finanzprodukt namens »Collateralized Debt Obligation« (CDO) ab. Genau das könnte sie jetzt in London teuer zu stehen kommen. Über das CDO haben sich den Angaben zufolge 150 Unternehmen gegenseitig ihre Geschäftsrisiken abgesichert. Infolge der Finanzkrise seien nun aber mehrere Investoren insolvent, und für die BVG trete der Schadensfall ein. Die Verkehrsbetriebe sollen bereits im vergangenen Jahr Rückstellungen in Höhe von 157 Millionen Euro gebildet haben. (ddp/jW)
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