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Aus: Ausgabe vom 22.04.2009, Seite 13 / Feuilleton

Kein Sprachrohr von Nazis

Der Freistaat Bayern muß beschlagnahmte Nachdrucke der Nazizeitung Völkischer Beobachter zurückgeben. Das Landgericht München I hat nach Mitteilung vom Dienstag einen Beschlagnahmebeschluß des Amtsgerichts München aufgehoben. Mit diesem war im Januar bundesweit eine Ausgabe des historischen Magazins Zeitungszeugen konfisziert worden, dem Faksimile des Völkischen Beobachters vom 1.März 1933 und eines Nazipropagandaplakates »Der Reichstag in Flammen« beilagen. Das Beschlagnahmte darf nach der Rückgabe verkauft werden. Die Richter erklärten, das Magazin trete nicht als Sprachrohr von Nazis auf, sondern verfolge das Ziel, ein realistisches Bild der faschistischen Presse zu zeichnen. Daß verbotene Symbole wie Hakenkreuze nachgedruckt würden, ergebe sich aus dem Publikationskonzept. (AP/jW)

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