Aus: Ausgabe vom 22.04.2009, Seite 13 / Feuilleton
Kein Sprachrohr von Nazis
Der Freistaat Bayern muß beschlagnahmte Nachdrucke der
Nazizeitung Völkischer Beobachter zurückgeben. Das
Landgericht München I hat nach Mitteilung vom Dienstag einen
Beschlagnahmebeschluß des Amtsgerichts München
aufgehoben. Mit diesem war im Januar bundesweit eine Ausgabe des
historischen Magazins Zeitungszeugen konfisziert worden, dem
Faksimile des Völkischen Beobachters vom 1.März 1933 und
eines Nazipropagandaplakates »Der Reichstag in Flammen«
beilagen. Das Beschlagnahmte darf nach der Rückgabe verkauft
werden. Die Richter erklärten, das Magazin trete nicht als
Sprachrohr von Nazis auf, sondern verfolge das Ziel, ein
realistisches Bild der faschistischen Presse zu zeichnen. Daß
verbotene Symbole wie Hakenkreuze nachgedruckt würden, ergebe
sich aus dem Publikationskonzept. (AP/jW)
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