Aus: Ausgabe vom 22.04.2009, Seite 5 / Inland
BGH kippt Sparkassenklausel
Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag eine von
allen deutschen Sparkassen verwendete Gebührenklausel für
Privatkunden für unwirksam erklärt. Die Bestimmung
benachteilige die Verbraucher unangemessen, hieß es zur
Begründung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Sparkassen enthalten eine Klausel, wonach die Entgelte im
Privatkundenbereich von der Sparkasse nach «billigem Ermessen
festgelegt und geändert» werden können. Der BGH
rügte, daß diese Klausel die Geldinstitute dazu
berechtige, Entgelte auch für solche Leistungen zu erheben, zu
denen sie gesetzlich verpflichtet seien und für die sie
deshalb keine Vergütung verlangen dürften.(ddp/jW)
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