Aus: Ausgabe vom 25.04.2009, Seite 12 / Feuilleton
Verzwickt
Am 5. Mai urteilt das Bundesverfassungsgericht ob
Dreifach-Nachnamen weiterhin verboten sein sollen. Dagegen hat eine
Frau, die nach der Heirat unbedingt Frieda Rosemarie
Kunz-Hallstein-Thahlheim heißen möchte, Klage
eingereicht. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries betonte
dagegen, ein Nachname diene »nicht nur der
Selbstverwirklichung«.
(ddp/jW)
(ddp/jW)
Mehr aus: Feuilleton
-
Haus von unten
vom 25.04.2009 -
Mainstream gesucht
vom 25.04.2009 -
Keine Folklore
vom 25.04.2009 -
Trost und Tritt
vom 25.04.2009 -
Nachschlag: Schönes Bayern
vom 25.04.2009 -
Vorschlag
vom 25.04.2009