Aus: Ausgabe vom 25.04.2009, Seite 5 / Inland
Gendiagnostikgesetz beschlossen
Berlin. Der Bundestag hat am Freitag das neue Gendiagnostikgesetz
beschlossen. Für die von der Bundesregierung eingebrachte
Vorlage stimmten Union, SPD und FDP, dagegen votierten die
Grünen. Die Linkspartei enthielt sich. Genetische
Untersuchungen dürfen demnach nur mit Einwilligung der zu
untersuchenden Person und ausschließlich von Ärzten
vorgenommen werden. Verstöße sollen mit einem
Bußgeld bis zu 300000 Euro oder bis zu einjähriger Haft
bestraft werden. Vorgeburtliche Untersuchungen werden auf rein
medizinische Zwecke beschränkt; heimliche Vaterschaftstests
sind ebenso verboten wie Untersuchungen auf Krankheiten, die erst
nach Vollendung des 18. Lebensjahrs ausbrechen könnten.
(ddp/jW)
(ddp/jW)
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