Aus: Ausgabe vom 25.04.2009, Seite 2 / Inland
Beobachtung Ramelows komplett rechtswidrig
Berlin. Das Verwaltungsgericht Köln hat die Erhebung, Sammlung
und Speicherung personenbezogener Informationen über Bodo
Ramelow, stellvertretender Vorsitzender der Linksfraktion im
Bundestag, durch den Verfassungsschutz auch für die Zeit vor
seinen Abgeordnetenmandaten für rechtswidrig erklärt.
Dies teilte der Sprecher der Fraktion, Hendrik Thalheim, am Freitag
in Berlin mit. Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht Münster
festgestellt, daß die Beobachtung während der
Abgeordnetenzeiten illegal war.(jW)
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