Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 25.04.2009, Seite 2 / Inland

Beobachtung Ramelows komplett rechtswidrig

Berlin. Das Verwaltungsgericht Köln hat die Erhebung, Sammlung und Speicherung personenbezogener Informationen über Bodo Ramelow, stellvertretender Vorsitzender der Linksfraktion im Bundestag, durch den Verfassungsschutz auch für die Zeit vor seinen Abgeordnetenmandaten für rechtswidrig erklärt. Dies teilte der Sprecher der Fraktion, Hendrik Thalheim, am Freitag in Berlin mit. Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht Münster festgestellt, daß die Beobachtung während der Abgeordnetenzeiten illegal war.(jW)