Aus: Ausgabe vom 29.04.2009, Seite 2 / Inland
Aufmarschverbot in Hannover bestätigt
Lüneburg. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht
(OVG) hat das Verbot des am 1. Mai in Hannover geplanten
Neonaziaufmarsches bestätigt. In einem am Dienstag in
Lüneburg veröffentlichten Beschluß erklärte
das Gericht das von der hannoverschen Polizei verhängte
Demonstrationsverbot in zweiter Instanz für
rechtmäßig. Bei einer Durchführung seien erhebliche
Gefahren für Personen und Sachen zu erwarten, entschied das
OVG. Angesichts der erwarteten Teilnahme sogenannter Autonomer
Nationalisten sei von entsprechender Gewaltbereitschaft
auszugehen.(AP/jW)
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