Aus: Ausgabe vom 13.05.2009, Seite 5 / Inland
Verfassungsklage gegen BKA-Gesetz
Berlin. Neun Mitglieder der Grünen-Bundestagsfraktion haben am
Dienstag in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen das
BKA-Gesetz eingereicht. »Das BKA-Gesetz hat unter Berufung
auf einen vagen Begriff des internationalen Terrorismus die Balance
zwischen Freiheit und Sicherheit in verfassungswidriger Weise
verschoben«, sagte Grünen-Fraktionschefin Renate
Künast zur Begründung in Berlin. Innenexperte Wolfgang
Wieland erklärte: »Der internationale Terrorismus wird
nicht die letzte Begründung sein, um die BKA-Befugnisse
auszuweiten.« Rechtsanwalt für die Grünen wird
demnach Sönke Hilbrans sein. Er vertritt auch den
Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV),
der zeitgleich mit der Bundestagsfraktion klagte. Damit gibt es
insgesamt bereits vier Klagen gegen das BKA-GesetzEine Gruppe von
Anwälten, Ärzten und Journalisten um den ehemaligen
Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) hatte bereits Ende April
Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz eingelegt. Im Januar
hatte sich ferner die Journalistin Bettina Winsemann an das
Bundesverfassungsgericht gewandt. Der Gesetzgeber hatte dem BKA ab
Januar neue Befugnisse zur Onlinedurchsuchung von Computern, zur
Telekommunikationsüberwachung und zur Rasterfahndung
eingeräumt.
(AFP/jW)
(AFP/jW)
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