Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2024
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Aus: Ausgabe vom 13.05.2009, Seite 5 / Inland

Verfassungsklage gegen BKA-Gesetz

Berlin. Neun Mitglieder der Grünen-Bundestagsfraktion haben am Dienstag in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz eingereicht. »Das BKA-Gesetz hat unter Berufung auf einen vagen Begriff des internationalen Terrorismus die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit in verfassungswidriger Weise verschoben«, sagte Grünen-Fraktionschefin Renate Künast zur Begründung in Berlin. Innenexperte Wolfgang Wieland erklärte: »Der internationale Terrorismus wird nicht die letzte Begründung sein, um die BKA-Befugnisse auszuweiten.« Rechtsanwalt für die Grünen wird demnach Sönke Hilbrans sein. Er vertritt auch den Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), der zeitgleich mit der Bundestagsfraktion klagte. Damit gibt es insgesamt bereits vier Klagen gegen das BKA-GesetzEine Gruppe von Anwälten, Ärzten und Journalisten um den ehemaligen Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) hatte bereits Ende April Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz eingelegt. Im Januar hatte sich ferner die Journalistin Bettina Winsemann an das Bundesverfassungsgericht gewandt. Der Gesetzgeber hatte dem BKA ab Januar neue Befugnisse zur Onlinedurchsuchung von Computern, zur Telekommunikationsüberwachung und zur Rasterfahndung eingeräumt.

(AFP/jW)