Aus: Ausgabe vom 18.05.2009, Seite 12 / Feuilleton
Blamage Elbtal
Der Deutsche Kulturrat hat sich auf die Seite von Hans-Joachim Otto
gestellt, der für die FDP im Bundestag sitzt und den Umgang
mit dem UNESCO-Welterbe gesetzlich geregelt wissen will. Es sei
zwar »eher unwahrscheinlich«, daß durch die
Initiative aus dem Parlament die Aberkennung des Erbetitels
für das Dresdner Elbtal noch aufgehalten werden könne,
sagte Kulturrats-Geschäftsführer Olaf Zimmermann am
Sonntag in Berlin. Dies ändere aber nichts an der
»dringenden Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung«.
Nur so könnten »Blamagen« wie die Aberkennung des
Titels für das Elbtal verhindert werden.
Otto hatte am Samstag erklärt, mit einem »nationalen UNESCO-Welterbe-Ausführungsgesetz« könnte die Bindungswirkung der Welterbe-Konvention für alle staatlichen Ebenen exakt festgeschrieben werden. Es würde deutlich, daß mit der Eintragung in die Erbeliste auch eine gewisse Einschränkung der kommunalen Entscheidungssouveränität verbunden sei.
Das Elbtal steht wegen des Baus der Waldschlößchenbrücke seit Juli 2006 auf der Roten Liste gefährdeter Welterbestätten. Mit den Bauarbeiten wurde nach jahrelangem Rechtsstreit im November 2007 begonnen. Der Verkehr soll ab 2011 über die Elbquerung rollen. Im Juni wird das UNESCO-Komitee über den Verbleib des Elbtals auf der Erbeliste entscheiden.
(ddp/jW)
Otto hatte am Samstag erklärt, mit einem »nationalen UNESCO-Welterbe-Ausführungsgesetz« könnte die Bindungswirkung der Welterbe-Konvention für alle staatlichen Ebenen exakt festgeschrieben werden. Es würde deutlich, daß mit der Eintragung in die Erbeliste auch eine gewisse Einschränkung der kommunalen Entscheidungssouveränität verbunden sei.
Das Elbtal steht wegen des Baus der Waldschlößchenbrücke seit Juli 2006 auf der Roten Liste gefährdeter Welterbestätten. Mit den Bauarbeiten wurde nach jahrelangem Rechtsstreit im November 2007 begonnen. Der Verkehr soll ab 2011 über die Elbquerung rollen. Im Juni wird das UNESCO-Komitee über den Verbleib des Elbtals auf der Erbeliste entscheiden.
(ddp/jW)
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