Aus: Ausgabe vom 22.05.2009, Seite 15 / Feminismus
Abtreibungsrecht in Spanien vor Reform
Madrid. Die spanische Regierung hat ihr Reformvorhaben zur
Liberalisierung des Abtreibungsgesetzes vorgestellt. Demnach soll
künftig ein Abbruch grundsätzlich bis zur 14.
Schwangerschaftswoche möglich sein, unter bestimmten
Voraussetzungen auch später. Wenn die Schwangerschaft die
körperliche oder psychische Gesundheit der Mutter ernsthaft
gefährdet oder eine schwere Schädigung oder unheilbare
Krankheit bei dem ungeborenen Kind festgestellt wird, soll ein
Schwangerschaftsabbruch künftig bis zur 22. Woche erlaubt
sein. Das Reformvorhaben soll zunächst juristisch geprüft
werden, bevor es formell vom Kabinett abgesegnet und dem Parlament
zur Abstimmung vorgelegt wird. Katholische Kirche und andere
Abtreibungsgegner laufen gegen die Pläne Sturm.
Nach den derzeit geltenden Regelungen von 1985 ist ein Schwangerschaftsabbruch in Spanien nur unter bestimmten Voraussetzungen wie vorangegangener Vergewaltigung, Mißbildung des Fötus oder gesundheitlicher Gefährdung der Mutter möglich. Bei psychischer oder körperlicher Gefahr für die Mutter können Abtreibungen noch im sechsten Monat oder später vorgenommen werden.
(AFP/jW)
Nach den derzeit geltenden Regelungen von 1985 ist ein Schwangerschaftsabbruch in Spanien nur unter bestimmten Voraussetzungen wie vorangegangener Vergewaltigung, Mißbildung des Fötus oder gesundheitlicher Gefährdung der Mutter möglich. Bei psychischer oder körperlicher Gefahr für die Mutter können Abtreibungen noch im sechsten Monat oder später vorgenommen werden.
(AFP/jW)
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