Aus: Ausgabe vom 22.05.2009, Seite 9 / Kapital & Arbeit
Kurzarbeitergeld für 24 Monate
Berlin. Angesichts der anhaltenden Wirtschaftskrise will die
Bundesregierung die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von
derzeit 18 auf 24 Monate verlängern, wie am Mittwoch bekannt
wurde. Die Neuregelungen gelten ab 1. Juli und sind bis Ende 2010
befristet. Der Kabinettsbeschluß sieht auch vor, daß ab
dem siebten Monat Kurzarbeit die Sozialbeiträge
vollständig von der Bundesagentur für Arbeit (BA)
übernommen werden, wenn die Unternehmen ihren Mitarbeitern
Qualifizierungsangebote machen. Die BA hatte Anfang Mai mitgeteilt,
daß im April 19400 Betriebe Kurzarbeit angezeigt hatten.
Betroffen waren demnach 446400 Beschäftigte.
(AFP/jW)
(AFP/jW)
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