Aus: Ausgabe vom 22.05.2009, Seite 9 / Kapital & Arbeit
Ermittlungen gegen Discounter Kik
Dortmund. Die Staatsanwaltschaft Dortmund ermittelt gegen den
Textildiscounter Kik wegen des Verdachts eines Verstoßes
gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Das Verfahren sei aufgrund einer
Strafanzeige der nordrhein-westfälischen
Datenschutzbeauftragten eingeleitet worden, sagte eine
Justizsprecherin am Mittwoch in Dortmund. Eine Kik-Mitarbeiterin
hatte sich bei der Behörde darüber beschwert, daß
das Unternehmen bei der Auskunftei Creditreform
regelmäßig Bonitätsauskünfte über
Mitarbeiter einhole. Die Datenschutzbeauftragte hatte den Vorgang
prüfen lassen und den Anfangsverdacht einer Straftat gesehen.
Nach Angaben von Kik dienten die Abfragen gleichermaßen dem
Schutz der Mitarbeiter und des Unternehmens. So sollte
sichergestellt werden, daß Mitarbeiter »mit negativen
Einträgen nicht in sensiblen Arbeitsbereichen – wie zum
Beispiel für Kassiertätigkeiten – eingesetzt
werden«. Der Generalsekretär der
nordrhein-westfälischen SPD, Michael Groschek, bezeichnete das
Vorgehen von Kik als »diskriminierend«. Die
Schutzrechte der Arbeitnehmer müßten sich gerade in der
Krise bewähren, betonte Groschek in Düsseldorf.
(ddp/jW)
(ddp/jW)
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