Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 22.05.2009, Seite 4 / Inland

Schlappe für ­Pseudogewerkschaft

Berlin. Als positives Signal für starke und unabhängige Gewerkschaften bewertet ver.di die Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes (LAG) Köln gegen die »Gewerkschaft« Neue Brief- und Zustelldienste (GNBZ). »Es bleibt dabei. Die GNBZ war und ist nicht tariffähig. Die beiden von ihr im Dezember 2007 geschlossenen Verträge zur Verhinderung des Mindestlohnes sind Makulatur«, sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis am Mittwoch nach Bekanntwerden des Urteils. Um die Beschäftigten im weitgehend liberalisierten Briefmarkt vor Lohn- und Sozialdumping zu schützen, hatte die große Koalition im August 2007 beschlossen, einen allgemein verbindlichen Mindestlohn für die Branche einzuführen. Daraufhin hatten die beiden Unternehmerverbände NBZ (Neue Brief- und Zustelldienste) und BdKEP (Bundesverband der Kurier-, Expreß- und Postdienste) mit der kurz zuvor von ihnen gegründeten GNBZ jeweils Verträge abgeschlossen, um den gesetzlichen Mindestlohn von 8,00 bis 9,80 Euro zu unterlaufen.

(jW)