Aus: Ausgabe vom 22.05.2009, Seite 4 / Inland
Schlappe für Pseudogewerkschaft
Berlin. Als positives Signal für starke und unabhängige
Gewerkschaften bewertet ver.di die Entscheidung des
Landesarbeitsgerichtes (LAG) Köln gegen die
»Gewerkschaft« Neue Brief- und Zustelldienste (GNBZ).
»Es bleibt dabei. Die GNBZ war und ist nicht tariffähig.
Die beiden von ihr im Dezember 2007 geschlossenen Verträge zur
Verhinderung des Mindestlohnes sind Makulatur«, sagte die
stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis am Mittwoch nach
Bekanntwerden des Urteils. Um die Beschäftigten im weitgehend
liberalisierten Briefmarkt vor Lohn- und Sozialdumping zu
schützen, hatte die große Koalition im August 2007
beschlossen, einen allgemein verbindlichen Mindestlohn für die
Branche einzuführen. Daraufhin hatten die beiden
Unternehmerverbände NBZ (Neue Brief- und Zustelldienste) und
BdKEP (Bundesverband der Kurier-, Expreß- und Postdienste)
mit der kurz zuvor von ihnen gegründeten GNBZ jeweils
Verträge abgeschlossen, um den gesetzlichen Mindestlohn von
8,00 bis 9,80 Euro zu unterlaufen.
(jW)
(jW)
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