Aus: Ausgabe vom 05.06.2009, Seite 1 / Inland
Gleisblockade war legal
Steinfurt. Im Prozeß um die Blockade eines Urantransports hat
das Amtsgericht Steinfurt die angeklagte französische
Umweltaktivistin Cécile Lecomte am Donnerstag
freigesprochen. Die Atomkraftgegnerin habe mit ihrer Aktion (siehe
jW vom 3. Juni) über einem Gleisbett bei Münster im
Januar 2008 weder eine Nötigung noch eine Ordnungswidrigkeit
begangen, so das Gericht. Die Richter sahen das Recht auf freie
Meinungsäußerung durch kein Gesetz eingeschränkt.
Die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung schütze nur den
Gleisbereich in einem Bereich von 4,80 Metern. Die Angeklagte habe
jedoch auf einer Höhe von sechs bis sieben Metern gehangen.
Die damals 26jährige hatte über die Bahnstrecke ein Seil
gespannt; sich kopfüber abgeseilt und so einen Zug mit rund
1000 Tonnen Uran etwa sechs Stunden gestoppt.(ddp/jW)
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