Aus: Ausgabe vom 09.06.2009, Seite 5 / Inland
Private wollen exklusiv bleiben
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am Mittwoch
über die von den privaten Krankenversicherungen
bekämpften Reformen im Gesundheitswesen. Insgesamt geht es in
Karlsruhe um acht Musterklagen – unter anderem von der
Victoria Krankenversicherung, von Axa, Debeka sowie der
Allianz-Private. Konkret greifen die privaten Versicherer den
Basistarif als verfassungswidrig an, den sie seit 1. Januar 2009
ihren Kunden zum Preis der gesetzlichen Krankenkassen anbieten
müssen. Dieser Basistarif muß auch in der Leistung dem
gesetzlichen Angebot im wesentlichen entsprechen. Weiter
dürfen die Privaten keine Kunden mehr ablehnen.
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