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Aus: Ausgabe vom 09.06.2009, Seite 5 / Inland

Private wollen exklusiv bleiben

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am Mittwoch über die von den privaten Krankenversicherungen bekämpften Reformen im Gesundheitswesen. Insgesamt geht es in Karlsruhe um acht Musterklagen – unter anderem von der Victoria Krankenversicherung, von Axa, Debeka sowie der Allianz-Private. Konkret greifen die privaten Versicherer den Basistarif als verfassungswidrig an, den sie seit 1. Januar 2009 ihren Kunden zum Preis der gesetzlichen Krankenkassen anbieten müssen. Dieser Basistarif muß auch in der Leistung dem gesetzlichen Angebot im wesentlichen entsprechen. Weiter dürfen die Privaten keine Kunden mehr ablehnen.

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