Aus: Ausgabe vom 10.06.2009, Seite 15 / Antifaschismus
Verurteilung nach Zeltlagerüberfall
Karlsruhe/Kassel. Der Bundesgerichtshof hat die Haftstrafe für
einen Neonazi wegen des Überfalls auf ein Zeltlager der
Linkspartei in Nordhessen bestätigt. Der BGH in Karlsruhe
verwarf in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluß
die Revision des Angeklagten Kevin S. als unbegründet. Das
Landgericht Kassel hatte den zur Tatzeit 19 Jahre alten Mann im
Januar wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei
Fällen und wegen Sachbeschädigung zu zwei Jahren und drei
Monaten Jugendstrafe verurteilt. Er hatte am Morgen des 20. Juli
2008 mit Gleichgesinnten zunächst mehrere Fahrzeuge auf dem
Gelände des Zeltlagers der Linksjugend beschädigt. Dann
schlich er sich in ein Zelt und attackierte ein 13jähriges
Mädchen und ihren 23jährigen Stiefbruder mit einer leeren
Bierflasche und einem Klappspatens. Dabei verletzte er beide
schlafenden Personen erheblich. Einen Tötungsvorsatz stellte
das Landgericht nicht fest. Maßgeblich hierfür war laut
Urteil, daß der Angeklagte »die Schläge nicht mit
vollem Kraftaufwand ausgeführt und beide Werkzeuge in weniger
gefährlicher Weise eingesetzt« hatte.
Die verletzte 13jährige hatte als Nebenklägerin ebenfalls Revision eingelegt. Auch ihr Rechtsmittel wurde vom BGH verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.(ddp/jW)
Die verletzte 13jährige hatte als Nebenklägerin ebenfalls Revision eingelegt. Auch ihr Rechtsmittel wurde vom BGH verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.(ddp/jW)
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