Aus: Ausgabe vom 12.06.2009, Seite 4 / Inland
Bürgerentscheid vor Gericht
Stuttgart. Entgegen der Darstellung mehrerer Nachrichtenagenturen,
der leider auch jW am Dienstag auf den Leim ging, ist der
Bürgerentscheid über das Bahnhofsprojekt »Stuttgart
21« keinesfalls juristisch unzulässig. Darauf wies uns
der Regionalverband Stuttgart des BUND am Donnerstag hin. Vielmehr
sei die Mehrheit des Gemeinderats der Stadt Stuttgart Anfang 2008
einem »Gefälligkeitsgutachten« der Anwaltskanzlei
Dolde gefolgt und habe den Bürgerentscheid abgelehnt. Ein vom
Aktionsbündnis gegen »Stuttgart 21« in Auftrag
gegebenes Gegengutachten der Anwaltskanzlei Zuck kommt allerdings
zu dem Schluß, daß dem mit gut 61000 Unterschriften
erfolgreichsten Bürgerbegehren des Landes
Baden-Württemberg in allen Punkten hätte stattgegeben
werden müssen. Die entsprechende Klage wird am 17. Juli vor
dem Stuttgarter Verwaltungsgericht verhandelt. Es handelt sich also
um ein rechtlich schwebendes Verfahren, dessen Ausgang völlig
offen ist.
(jW)
(jW)
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