Aus: Ausgabe vom 23.06.2009, Seite 4 / Inland
Polizei darf Konzerte auflösen
Koblenz. Die Polizei darf Konzerte der rechten Szene beenden, wenn
die konkrete Gefahr besteht, daß dort Straftaten begangen
werden. Dies geht aus zwei am Montag veröffentlichten Urteilen
des Verwaltungsgerichts Koblenz hervor. Ein Platzverweis und
Aufenthaltsverbote auch in benachbarten Orten seien zulässige
Mittel, um Straftaten zu verhindern.
Im vorliegenden Fall hatte die Polizei im November 2008 ein Skinheadkonzert im rheinland-pfälzischen Sinzig beendet und allen Anwesenden einen Platzverweis erteilt. Zudem verboten die Sicherheitskräfte den Konzertbesuchern den Aufenthalt in Sinzig und den Nachbarstädten Bad Neuenahr-Ahrweiler und Remagen. Die dagegen gerichtete Klage der Konzertveranstalter vor dem Verwaltungsgericht hatte keinen Erfolg. Die Koblenzer Richter erklärten, bei dem Konzert seien Straftaten wie Beleidigung, Volksverhetzung und Aufruf zur Gewalt zu erwarten gewesen. Das lasse sich auch aus bei der Veranstaltung sichergestellten Liedtexten schließen.
(AP/jW)
Im vorliegenden Fall hatte die Polizei im November 2008 ein Skinheadkonzert im rheinland-pfälzischen Sinzig beendet und allen Anwesenden einen Platzverweis erteilt. Zudem verboten die Sicherheitskräfte den Konzertbesuchern den Aufenthalt in Sinzig und den Nachbarstädten Bad Neuenahr-Ahrweiler und Remagen. Die dagegen gerichtete Klage der Konzertveranstalter vor dem Verwaltungsgericht hatte keinen Erfolg. Die Koblenzer Richter erklärten, bei dem Konzert seien Straftaten wie Beleidigung, Volksverhetzung und Aufruf zur Gewalt zu erwarten gewesen. Das lasse sich auch aus bei der Veranstaltung sichergestellten Liedtexten schließen.
(AP/jW)
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