Aus: Ausgabe vom 24.06.2009, Seite 9 / Kapital & Arbeit
Erneutes Urteil gegen Tauschbörse
München. Betreiber von Tauschdiensten im Internet müssen
einem Urteil des Landgerichts Hamburg zufolge wirksame und
umfangreiche Maßnahmen zum Schutz von Urheberrechten
ergreifen. Das Argument, eine Kontrolle der Daten sei technisch
nicht möglich, sei laut Rechtsprechung nur vorgeschoben,
teilte die Verwertungsgesellschaft GEMA am Dienstag in München
mit. Sie hatte dagegen geklagt, daß der Tauschdienst
rapidshare.com rund 5000 Musiktitel im Internet öffentlich
zugänglich machte.
(AFP/jW)
(AFP/jW)
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