Aus: Ausgabe vom 24.06.2009, Seite 2 / Inland
Beschäftigte dürfen Gespräch verweigern
Erfurt. Personalchefs können ihre Mitarbeiter nicht zu
Einzelgesprächen zur Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen
zwingen. Ein solches Gespräch ist vom Weisungsrecht des
Arbeitgebers nicht umfaßt, urteilte am Dienstag das
Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Im Streitfall wollte die
Leitung eines evangelisches Altenpflegeheims Mitarbeiter in
individuellen Gesprächen zu einer Zustimmung zur Kürzung
des Weihnachtsgeldes bewegen. Eine Altenpflegerin, die dies
verweigerte und darauf bestand, daß andere betroffenene
Kolleginnen ebenfalls an dem Gespräch teilnehmen können,
erhielt eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung. Diese muß
jetzt wieder aus den Personalakten entfernt werden. (AFP/jW)
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