Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 26.06.2009, Seite 5 / Inland

NPD-Mann verliert in Karlsruhe

Karlsruhe. Wer die Textzeile »die Fahnen hoch« in der Öffentlichkeit verwendet, macht sich strafbar. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluß und bestätigte damit die Verurteilung eines fränkischen NPD-Kreisvorsitzenden wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Der Mann hatte anläßlich einer Parteiversammlung ein T-Shirt mit diesem Aufdruck getragen. Die Wortkombination »die Fahnen hoch« sei dem Titel und Textbeginn des Horst-Wessel-Liedes und damit der Parteihymne der ­NSDAP zum Verwechseln ähnlich, betonte das Gericht.

(ddp/jW)

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