Aus: Ausgabe vom 26.06.2009, Seite 5 / Inland
NPD-Mann verliert in Karlsruhe
Karlsruhe. Wer die Textzeile »die Fahnen hoch« in der
Öffentlichkeit verwendet, macht sich strafbar. Das entschied
das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag
veröffentlichten Beschluß und bestätigte damit die
Verurteilung eines fränkischen NPD-Kreisvorsitzenden wegen
Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Der
Mann hatte anläßlich einer Parteiversammlung ein T-Shirt
mit diesem Aufdruck getragen. Die Wortkombination »die Fahnen
hoch« sei dem Titel und Textbeginn des Horst-Wessel-Liedes
und damit der Parteihymne der NSDAP zum Verwechseln
ähnlich, betonte das Gericht.
(ddp/jW)
(ddp/jW)
Mehr aus: Inland
-
»Das hat einiges an Empörung ausgelöst«
vom 26.06.2009 -
100 Tage ohne Beweisführung
vom 26.06.2009 -
CCS auf dem Abstellgleis
vom 26.06.2009 -
Staatsknete für braunen Versandhandel
vom 26.06.2009 -
Werftarbeiter kämpfen um Wadan-Standorte in Wismar und Warnemünde
vom 26.06.2009 -
Keine Ruhe für Fraport
vom 26.06.2009