Aus: Ausgabe vom 26.06.2009, Seite 4 / Inland
Gericht bestätigt Praxisgebühr
Kassel. Die Praxisgebühr verstößt nach einem Urteil
des Bundessozialgerichts nicht gegen das Grundgesetz. Der
Gesetzgeber habe mit der Einführung der Gebühr von zehn
Euro beim ersten Arztbesuch im Quartal 2004 seinen weiten
Gestaltungsspielraum nicht überschritten, heißt es in
der Grundsatzentscheidung vom Donnerstag. Damit müssen
Millionen gesetzlich Versicherter die Zuzahlung weiter leisten. Der
64jährige Kläger, Erwin Fink aus Bayern, hatte die Abgabe
als verfassungswidrig angefochten, weil sie gegen den
Gleichheitsgrundsatz der Verfassung verstoße. Es sei
rechtlich nicht haltbar, daß gesetzlich versicherte
Arbeitnehmer die Zuzahlung allein leisten müssen. Die
Arbeitgeber müßten ebenfalls die Hälfte beisteuern,
so die Begründung.
Fink, der vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) unterstützt wird, erwägt nun, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. (AP/jW)
Fink, der vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) unterstützt wird, erwägt nun, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. (AP/jW)
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