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Aus: Ausgabe vom 26.06.2009, Seite 4 / Inland

Gericht bestätigt Praxisgebühr

Kassel. Die Praxisgebühr verstößt nach einem Urteil des Bundessozialgerichts nicht gegen das Grundgesetz. Der Gesetzgeber habe mit der Einführung der Gebühr von zehn Euro beim ersten Arztbesuch im Quartal 2004 seinen weiten Gestaltungsspielraum nicht überschritten, heißt es in der Grundsatzentscheidung vom Donnerstag. Damit müssen Millionen gesetzlich Versicherter die Zuzahlung weiter leisten. Der 64jährige Kläger, Erwin Fink aus Bayern, hatte die Abgabe als verfassungswidrig angefochten, weil sie gegen den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung verstoße. Es sei rechtlich nicht haltbar, daß gesetzlich versicherte Arbeitnehmer die Zuzahlung allein leisten müssen. Die Arbeitgeber müßten ebenfalls die Hälfte beisteuern, so die Begründung.

Fink, der vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) unterstützt wird, erwägt nun, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. (AP/jW)