Aus: Ausgabe vom 30.06.2009, Seite 4 / Inland
Entscheidung über Lissabon-Vertrag
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht verkündet heute sein
Urteil über den EU-Vertrag von Lissabon. Die Richter
entscheiden, ob Deutschland mit seiner Zustimmung zum Vertrag gegen
das Grundgesetz verstoßen hat. In den Klagen wird unter
anderem gerügt, daß EU-Rechtsakte nicht ausreichend
demokratisch legitimiert seien. Neben dem
CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler hatte auch die
Bundestagsfraktion der Linkspartei sowie eine Gruppe Juristen
geklagt. Der Lissabon-Vertrag kann erst nach Ratifizierung durch
alle 27 EU-Mitgliedsstaaten in Kraft treten.
(ddp/jW)
(ddp/jW)
Mehr aus: Inland
-
»Die Leute werden ruckzuck nach unten durchgereicht«
vom 30.06.2009 -
Showdown für Quelle
vom 30.06.2009 -
»Im kommenden Herbst muß etwas passieren«!
vom 30.06.2009 -
Wahlprüfsteine gegen Armut
vom 30.06.2009 -
Opferberatung Chemnitz: Polizei prügelte Punks
vom 30.06.2009 -
CDU und CSU wieder eins
vom 30.06.2009 -
Gorleben: Akteneinsicht gefordert
vom 30.06.2009 -
Verbotene Kontakte
vom 30.06.2009